Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Gegenstand des Unternehmens


Ziel von Callcenter-Suchdienst ist die Vermittlung von konkreten Anfragen bzw. Angeboten zwischen anfragenden Unternehmen (nachfolgenden Auftraggeber genannt) und Callcentern (nachfolgend Callcenter oder Dienstleister genannt).

Die eingehenden Anfragen von Unternehmen, welche die Dienstleistung eines Callcenters in Anspruch nehmen möchten, werden aufbereitet und allen angemeldeten Dienstleistern auf dem Portal www.Callcenter-Suchdienst.de zur Verfügung gestellt.

Jede Ausschreibung hat eine Laufzeit, innerhalb derer die Kontaktdaten des Auftraggebers angefordert werden können.

§ 2 Laufzeit des Vertrages


Der Vertrag zwischen Callcenter-Suchdienst und dem Dienstleister gilt auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden.

Die Anmeldung eines Dienstleisters erfolgt zunächst unentgeltlich. Der Zeitraum von sechs Wochen vom Tage der Anmeldung an gilt als Probezeit, nach der die Mitgliedschaft automatisch endet. Möchte der Dienstleister die Mitgliedschaft fortsetzen, wird die einmalige Aufnahmegebühr von 199 € netto fällig.

§ 3 Die Dienstleistung von Callcenter-Suchdienst


a) Gegenüber dem Auftraggeber


Sowohl Beratung als auch Ausschreibung sind für den Auftraggeber kostenfrei und unverbindlich. Es besteht keine Verpflichtung, den Auftrag an einen der sich meldenden Dienstleister zu vergeben.

Callcenter-Suchdienst formuliert auf Basis der vom Auftraggeber genannten Anforderungen eine Ausschreibung. Die Ausschreibung wird auf dem Portal www.Callcenter-Suchdienst.de veröffentlicht.

Callcenter-Suchdienst kann den Auftraggeber hinsichtlich des Einsatzes eines Callcenters beraten. Aus möglicherweise fehlerhafter Beratung entsteht kein Haftungsanspruch gegenüber Callcenter-Suchdienst.

Die Ausgestaltung des Vertrages zwischen Dienstleister und Auftraggeber liegt im freien Ermessen der beiden Parteien.

b) Gegenüber dem Dienstleister


Callcenter-Suchdienst bietet Dienstleistern Ausschreibungen an. Der Dienstleister kann die Ausschreibungen im durch Login gesicherten Callcenter-Bereich des Portals www.Callcenter-Suchdienst.de einsehen und die Kontaktdaten kostenpflichtig anfordern.

§ 4 Konditionen gegenüber dem Auftraggeber


Die Dienstleistung von Callcenter-Suchdienst ist für den Auftraggeber kostenlos. Aus einer Ausschreibung entsteht keinerlei Verpflichtung für den Auftraggeber.

Der Auftraggeber darf keine falschen oder übertriebenen Angaben zum avisierten Auftrag machen. Bei Täuschungsversuchen ist der Auftraggeber für entstehende Schäden haftbar.

§ 5 Konditionen gegenüber dem Dienstleister


a) Mitgliedschaft


Alle Preisangaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Ausschreibungen verstehen sich netto zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer.

Die Mitgliedschaft beginnt mit einer sechswöchigen Probephase. In dieser Zeit kann der Dienstleister den vollen Service von Callcenter-Suchdienst in Anspruch nehmen, ohne dass die Aufnahmegebühr von 199 € fällig wird. Die Teilnahme an Ausschreibungen wird wie bei Voll-Mitgliedschaft in Rechnung gestellt. Mit der Probezeit endet automatisch auch die Mitgliedschaft. Eine Kündigung seitens des Dienstleisters ist nicht nötig.

Nach Ende der Probezeit muss der Dienstleister entscheiden, ob er Voll-Mitglied werden möchte. Ist das der Fall, wird die Aufnahmegebühr von 199 € fällig. Mit Eingang der Aufnahmegebühr wird der Dienstleister Voll-Mitglied. Wird die Voll-Mitgliedschaft abgelehnt, wird für den Dienstleister der Zugang zu den Auschreibungen dauerhaft geschlossen. Meldet sich ein Dienstleister oder eine der verantwortlichen Personen erneut beim Callcenter-Suchdienst an, wird keine Probezeit mehr gewährt.

b) Teilnahme an Ausschreibungen


Das Callcenter kann die Daten des Auftraggebers sofort anfordern, um mit ihm in direkten Kontakt zu treten. Der Preis für die Kontaktdaten wird in der Ausschreibung angegeben.

Das Callcenter hat die Vergabe des Auftrages unaufgefordert an Callcenter-Suchdienst zu melden. Geschieht dies nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Auftragsvergabe (schriftliche Auftragsvergabe oder Beginn der Arbeiten), erhöht sich der Preis für die Vergabe des Auftrages um 100%. Callcenter-Suchdienst steht es frei, säumige Callcenter für die Teilnahme an den Ausschreibungen zu sperren.

Ein Callcenter gilt auch dann als beauftragt, wenn es sich um eine um eine begrenzte Testphase, Probe-Aktion o.ä. handelt. Wird in einer Ausschreibung kein Preis für den Probe-Auftrag oder die Testphase angegeben, wird automatisch der Preis "Auftrag" berechnet. Wird in einer Ausschreibung die Auftragsprovision nach Probe-Auftrag und Auftrag differenziert, werden beide Preise berechnet, wenn der Voll-Auftrag ohne vorherigen Probe-Auftrag erteilt wird.

c) Rechnungsstellung und Mahnverfahren


Die Rechnungen werden dem Callcenter online zum Ausdruck zur Verfügung gestellt. Ein Versand der Rechnungen per Post finden nur auf Anforderung statt. Das Callcenter wird im StartCenter auf noch nicht ausgeglichene Rechnungen hingewiesen.

Die Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt mit Leistungserbringung über die angebotenen Bezahl-Verfahren Paypal oder sofortueberweisung.de. Nur in Ausnahmefällen werden Callcenter grundsätzlich von der sofortigen Zahlung befreit. In diesen Fällen setzt das Mahnverfahren ein, wenn die Rechnung am 10. Kalender-Tag nach Rechnungsstellung noch nicht ausgeglichen wurde.

Das Mahnverfahren läuft ausschließlich auf elektronischen Wege per E-Mail. Der Dienstleister hat sicherzustellen, dass in seinen Kontodaten eine gültige Mailadresse hinterlegt ist.

d) Prozentuale Auftragsprovision


Ein Auftrag gilt erst dann als gemeldet, wenn erstens die Meldung des Auftrags über das Online-Portal erfolgt ist und zweitens die vom Callcenter-Suchdienst bereit gestellte Provisionsvereinbarung vom Callcenter unterzeichnet zurück gesendet wurde. Wird die Provisionsvereinbarung nicht innerhalb von 10 Kalender-Tagen unterzeichnet zurück gesendet, verdoppelt sich die Auftragsprovision für die gesamte Laufzeit.

Die Provision ist auf den mit dem Auftraggeber erzielten Dienstleistungsumsatz zu entrichten, der im Rahmen des Projektes, basierend auf der Anfrage über Callcenter-Suchdienst, vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt wird. Nebenkosten (z.B. Telefongebühren, Porto) als auch sonstige Fremdleistungen, soweit sie nicht der Callcenter-Dienstleistung an sich entsprechen und keinen Gewinnanteil enthalten, sind kein provisionspflichtiger Umsatz. Diese Provisionsvereinbarung gilt für die Vertragsdauer des zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossenen und durch Callcenter-Suchdienst vermittelten Vertrages, eventuelle Vertragsverlängerungen eingeschlossen. Auftragserweiterungen, die über eine reine Volumenerhöhung oder die zusätzliche Erbringung ähnlicher Dienstleistungen (z.B. Beauftragung einer Interessentenhotline zusätzlich zu einer ursprünglich beauftragten und vermittelten Kundenbetreuungshotline) hinausgehen, zählen ebenfalls zum provisionspflichtigen Umsatz.

ede vom Dienstleister gestellte Rechnung ist am Tage der Erstellung an den Callcenter-Suchdienst zu melden. Dazu wird eine Kopie der Rechnung als Fax an den Callcenter-Suchdienst gesendet. Alternativ kann die Rechnung als PDF zugestellt werden. Gleiches gilt für vom Dienstleister empfangene Provisions-Abrechnungen.

Der Callcenter-Suchdienst rechnet auf Basis der übermittelten Rechnung bzw. Provisions-Abrechnung ab. Der vereinbarte Provisionssatz wird in der Ausschreibung angegeben und auf den Netto-Umsatz berechnet.

Wird eine Rechnung des Dienstleisters bzw. eine Provisionsabrechnung des Auftraggebers nicht innerhalb von maximal 5 Werktagen an den Callcenter-Suchdienst gemeldet, verdoppelt sich die darauf entfallende Provision.

Der Dienstleister stimmt zu, dass der Kunde erstellte Provisions-Abrechnungen bzw. empfangene Rechnungen in Kopie an den Callcenter-Suchdienst sendet.

Auf Anforderung weißt das Callcenter maximal einmal jährlich die angegebenen Umsätze durch einen Kontoauszug des Steuerberaters nach. Finden sich lediglich geringe Differenzen von bis zu 5%, übernimmt Callcenter-Suchdienst die Kosten für den Kontoauszug.

§ 6 Geheimhaltung und Datenschutz


Die Parteien verpflichten sich, die von Vertragspartnern anvertrauten Informationen vertraulich zu behandelt. Insbesondere die internen Angaben der beteiligten Parteien werden nur insoweit an Dritte weiter gegeben, wie dies für die Ausführung der Arbeiten im Zusammenhang mit der Vermittlung von Aufträgen zwingend notwendig ist.

§ 7 Haftung


Die Haftung aller beteiligten Parteien bestimmt sich nach den gültigen gesetzlichen Regelungen. Callcenter-Suchdienst haftet nicht für fehlerhafte Leistungserbringung der Callcenter. Ebenso wird keine Haftung für falsche Angaben oder sich ändernde Anforderungen des anfragenden Unternehmens. Weder die anbietenden Callcenter noch die ausschreibenden Unternehmen können vom Callcenter-Suchdienst bzgl. Ihres Geschäftsgebahrens geprüft werden.

§ 8 Gerichtsstand


Der Gerichtsstand für alle wechselseitigen Ansprüche ist Aachen. Ungeachtet des Firmensitzes der beteiligten Parteien ist deutsches Recht anwendbar.

§ 9 Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

§ 10 Kontakt


Callcenter-Suchdienst

Markus Hahmann von der Linnepe

Karlstraße 47

52080 Aachen


Tel: +49 (0)241 160 47 49

Fax: +49 (0)241 160 47 50

Mail: kontakt@Callcenter-Suchdienst.de

Web: www.Callcenter-Suchdienst.de

Registrierung

für Callcenter

Die Registrierung ist für Sie absolut risikofrei, denn Sie starten mit einer sechswöchigen Probemitgliedschaft. Die Probemitgliedschaft endet automatisch, Sie können also keine Kündigungsfrist verpassen.

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